Teilnahmebedingungen EffizienzPlus-Partnerprogramm
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
§ 1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der EffizienzPlus Inhaberin Elisa Bellanova (nachfolgend „Anbieter“) und Partnern im Rahmen des Partnerprogramms.
§ 1.2 EffizienzPlus richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Die Vermittlung und Aufnahme von Privatkunden (Verbrauchern im Sinne des §â€¯13 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 1.3 Begriffsdefinitionen:
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Empfohlener Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die erstmalig und nachweislich durch einen Partner auf EffizienzPlus aufmerksam gemacht wird und einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.
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Partner: Volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen oder rechtsfähige Organisationen, die am Partnerprogramm teilnehmen.
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Provision: Die dem Partner zustehende Vergütung gemäß §â€¯5.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
§ 2.1 Teilnehmen können volljährige, geschäftsfähige Personen sowie rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Deutschland oder der EU.
§ 2.2 Ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen von EffizienzPlus sowie Personen, mit denen bereits individuelle Kooperationsverträge bestehen.
§ 2.3 Individuelle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch EffizienzPlus.
§ 3 Registrierung
§ 3.1 Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten und eindeutiger Identifizierung.
§ 3.2 Nach Eingang der Anmeldung prüft EffizienzPlus die Angaben und bestätigt den Beitritt oder lehnt die Teilnahme innerhalb von drei Werktagen per E-Mail ab.
§ 3.3 Nachträgliche Registrierungen sind ausgeschlossen.
§ 4 Vermittlungsprozess
§ 4.1 EffizienzPlus fragt jeden Neukunden beim Erstkontakt ausdrücklich nach einer Empfehlung.
§ 4.2 Zur Bestätigung einer Empfehlung muss der Neukunde den Namen, das Unternehmen oder einen anderen eindeutigen Bezug zum Partner angeben, damit die Zuordnung zweifelsfrei erfolgen kann.
§ 4.3 Es werden ausschließlich Empfehlungen für Geschäftskunden (B2B) berücksichtigt. Empfehlungen von Privatpersonen (Verbrauchern) werden abgelehnt.
§ 4.4 Nach erfolgreicher Zuordnung informiert EffizienzPlus den Partner zeitnah über die erfolgreiche Vermittlung.
§ 4.5 In Sonderfällen, in denen Zweifel an der Zuordnung bestehen (z. B. Namensähnlichkeiten), kann EffizienzPlus vom Partner einen ergänzenden Empfehlungsnachweis verlangen.
§ 4.6 Empfohlene Kunden dürfen nicht bereits als Interessenten oder Bestandskunden bei EffizienzPlus registriert sein.
§ 4.7 Nachträgliche Nachmeldungen sind ausgeschlossen.
§ 5 Provisionsanspruch und Auszahlung
§ 5.1 Höhe: 10 % des Netto-Umsatzes aller vom empfohlenen Kunden innerhalb von 12 Monaten ab dessen erster vollständiger Zahlung beglichenen Rechnungen.
§ 5.2 Auszahlungsberechtigung: Die Provision wird ausschließlich für Rechnungen gezahlt, die vom empfohlenen Kunden innerhalb des 12-Monats-Zeitraums vollständig und endgültig bezahlt wurden. Für anteilig beglichene, offene oder noch nicht vollständig bezahlte Rechnungen besteht kein Provisionsanspruch.
§ 5.3 Abrechnungszeitraum: Der Anspruch auf Provision entsteht jeweils mit dem vollständigen Zahlungseingang der jeweiligen Rechnung.
§ 5.4 Abrechnung und Auszahlung: Provisionen werden monatlich aggregiert und jeweils bis zum 15. des Folgemonats auf ein vom Partner verifiziertes Konto überwiesen. Auf Wunsch kann mit offenen Forderungen verrechnet werden.
§ 5.5 Kündigung oder Zahlungsverzug: Gerät der empfohlene Kunde mit Zahlungen für länger als 30 Tage in Verzug und führt dies zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung oder zu gerichtlichen/behördlichen Mahnmaßnahmen, entfallen sämtliche künftigen Provisionsansprüche aus diesem Vertrag für diesen Kunden. Kurzfristige Zahlungsrückstände (bis zu 30 Tage) führen nicht zum Entfall des Provisionsanspruchs, sofern die Rechnungen im Anschluss vollständig beglichen werden.
§ 5.6 Abweichende Zahlungsvereinbarungen: Weicht die Zahlung des empfohlenen Kunden nachträglich von der ursprünglich vereinbarten Zahlungsweise ab (z. B. durch Ratenzahlungsvereinbarung, Stundung oder sonstige individuelle Zahlungsmodalitäten zur Begleichung offener Rechnungen), besteht ein Provisionsanspruch nur, wenn die offene Forderung in maximal drei aufeinanderfolgenden Zahlungen vollständig getilgt wird. Ratenzahlungsvereinbarungen infolge eines Zahlungsverzugs führen grundsätzlich zum Entfall des Provisionsanspruchs für die betreffende Rechnung.
§ 5.7 Wiederaufnahme: Erfolgt eine erneute Zusammenarbeit nach Kündigung, entsteht kein neuer Provisionsanspruch.
§ 5.8 Mindestprovisionsbetrag: Es besteht kein Mindestbetrag, Auszahlungen erfolgen jedoch nur auf verifizierte Konten.
§ 6 Rechte und Pflichten der Partner
§ 6.1 Pro Partner ist eine unbegrenzte Anzahl von Empfehlungen möglich.
§ 6.2 EffizienzPlus entscheidet allein, ob eine Kundenbeziehung zustande kommt. Bei Ablehnung entsteht kein Provisionsanspruch.
§ 6.3 Der Partner verpflichtet sich, ausschließlich wahre Angaben zu machen und keine irreführenden Werbeversprechen zu geben.
§ 6.4 Die Bewerbung des Partnerprogramms darf nicht in rechtswidriger, belästigender oder spammender Weise erfolgen.
§ 6.5 Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von EffizienzPlus aufzutreten, Verträge zu schließen oder Zusagen zu machen. Insbesondere darf sich der Partner gegenüber Dritten weder als Mitarbeiter noch als Bevollmächtigter von EffizienzPlus ausgeben.
§ 6.6 Unzulässige Werbepraktiken und Pflichten zur Markennutzung
(a) Der Partner verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Werberecht, einzuhalten.
(b) Es ist dem Partner untersagt, irreführende, belästigende, anstößige oder gesetzeswidrige Werbung für das Partnerprogramm zu betreiben. Insbesondere ist der Versand von unverlangten Werbenachrichten (Spam), die Nutzung von Fake-Gewinnspielen, Kettenbriefen oder ähnlichen Methoden verboten.
(c) Dem Partner ist es untersagt, den Namen, die Marke, Logos oder Domains von EffizienzPlus für Suchmaschinenmarketing (z.B. Brand-Bidding bei Google Ads), Social Media Werbung oder andere Werbemaßnahmen zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
(d) Die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Werbemitteln (z. B. Texte, Logos, Grafiken, Bilder) ist ausschließlich mit vorheriger Freigabe durch EffizienzPlus gestattet. Eigene Werbemittel dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verwendet werden.
(e) Der Partner darf das Partnerprogramm nicht auf Webseiten oder Plattformen bewerben, die rechtswidrige, jugendgefährdende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder extremistische Inhalte enthalten.
(f) Der Partner darf keine falschen Angaben zu seiner Identität machen und insbesondere nicht im Namen von EffizienzPlus, als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter auftreten oder Verträge schließen. Die Rolle als „Empfehlungspartner“ ist stets offen zu legen.
(g) Jegliche Manipulation des Empfehlungsvorgangs, insbesondere durch Scheingeschäfte, Selbstbuchungen, künstliche Generierung von Empfehlungen oder andere missbräuchliche Handlungen ist untersagt.
(h) Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist EffizienzPlus berechtigt, den Partner mit sofortiger Wirkung auszuschließen und bereits zu Unrecht gezahlte Provisionen zurückzufordern.
§ 7 Missbrauch, Selbstvermittlung und Ausschluss
§ 7.1 Eigengeschäfte (Selbstvermittlung des eigenen Unternehmens inkl. verbundener Unternehmen) sind untersagt.
§ 7.2 Täuschung, Falschangaben oder anderweitiger Missbrauch führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm und zum Verfall sämtlicher zukünftiger Provisionen. Bereits unrechtmäßig ausgezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.
§ 7.3 EffizienzPlus kann Partner aus wichtigem Grund, insbesondere bei Vertragsverletzungen, mit sofortiger Wirkung ausschließen. Ein Ausschluss ohne Angabe von Gründen ist mit einer Frist von 14 Tagen möglich; bis dahin rechtmäßig erworbene Provisionen werden ausgezahlt.
§ 8 Steuern, Sozialabgaben und Gewerbeanmeldung
§ 8.1 Die Partner sind selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung, Anmeldung und Abführung etwaiger Steuern, Sozialabgaben sowie ggf. für eine erforderliche Gewerbeanmeldung verantwortlich.
§ 8.2 EffizienzPlus übernimmt hierfür keine Haftung und erteilt keine steuerliche Beratung.
§ 9 Datenschutz und Kommunikation
§ 9.1 Datenverarbeitung: EffizienzPlus verarbeitet personenbezogene Daten der Partner ausschließlich zur Durchführung des Partnerprogramms und zur Abwicklung von Empfehlungen und Provisionen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb der EU/des EWR erfolgt nicht.
§ 9.2 Speicherung: Personenbezogene Daten werden nach Beendigung der Partnerschaft gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 9.3 Rechte: Die Partner haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter [Link zur Datenschutzerklärung noch hinzufügen] abrufbar.
§ 9.4 Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
§ 9.5 Kommunikation: Änderungen dieser Teilnahmebedingungen oder sonstige wichtige Informationen werden den Partnern per E-Mail mitgeteilt. Die Partner verpflichten sich, EffizienzPlus über Änderungen ihrer Kontakt- oder Bankdaten unverzüglich zu informieren.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
§ 10.1 Die Teilnahme ist unbefristet.
§ 10.2 Kündigung: Der Partner kann jederzeit per E-Mail an partner@effizienzplus.info kündigen. EffizienzPlus kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ein Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt fristlos.
§ 10.3 Löschung der Daten: Nach Beendigung werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Beschwerden
§ 11.1 Beschwerden können jederzeit per E-Mail an partner@effizienzplus.info gerichtet werden.
§ 12 Änderungen der Teilnahmebedingungen
§ 12.1 EffizienzPlus behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Über wesentliche Änderungen werden die Partner mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail informiert.
§ 12.2 Die weitere Teilnahme am Partnerprogramm ist nur möglich, wenn der Partner die geänderten Teilnahmebedingungen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung) ausdrücklich akzeptiert. Erfolgt keine Zustimmung, endet die Teilnahme automatisch mit Ablauf der Frist.
§ 13 Schlussbestimmungen
§ 13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
§ 13.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, wirksame Regelung.
§ 13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz von EffizienzPlus.
Stand: 09.07.2025 – EffizienzPlus, Odenwald/Deutschland