Für Steuerberater und Steuerkanzleien

Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien

Fristen drücken, alles fällt gleichzeitig an, und Ihr Team schiebt Überstunden. Fällt jemand unerwartet aus oder kündigt, bleibt die Arbeit an Ihnen hängen, Fristen geraten in Gefahr, und im schlimmsten Fall müssen Sie Mandanten abgeben. Wir fangen das auf: unsere Inhaberin persönlich als freie Mitarbeiterin** Ihrer Kanzlei, von der Buchhaltung bis zur Vorbereitung der Steuererklärung.

Auf einen Blick

Für Steuerkanzleien: das Wichtigste in Kürze

Wir entlasten Steuerkanzleien auf zwei Wegen. Als freie Mitarbeiterin nach § 17 BOStB arbeitet unsere Inhaberin Elisa Bellanova Ihrer Kanzlei persönlich unter Ihrer Aufsicht und Verantwortung zu, bis zur Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.** Oder Ihre Mandanten beauftragen uns direkt mit dem Buchen ihrer laufenden Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung.*

Stand: Oktober 2026

Für wen
Steuerberater und Steuerkanzleien mit Engpässen oder offenen Stellen
Freie Mitarbeit
Inhaberin Elisa Bellanova persönlich, per Remote-Zugang, unter Ihrer Aufsicht
Ihre Mandanten
bleiben Ihre, wir treten bei der freien Mitarbeit nicht auf
Wo
Büro in Erbach (Odenwald), Zusammenarbeit bundesweit
Kosten
Gemeinsam verhandelt, je nach Gestaltung der Zusammenarbeit

Zwei Wege der Zusammenarbeit

Freie Mitarbeit für Ihre Kanzlei**

Unsere Inhaberin Elisa Bellanova arbeitet in Ihrem Auftrag persönlich im Hintergrund. Sie weisen sie ein, sie arbeitet nach Ihren Vorgaben. Ihre Mandanten sehen nur Ihre Kanzlei.

  • Einrichtung der Buchhaltung
  • Laufende Finanzbuchhaltung
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung von Steuererklärungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Unterstützung bei Krankheit, Urlaub und Auftragsspitzen

Wir rechnen mit Ihrer Kanzlei ab.

Der Mandant beauftragt uns

Das Unternehmen beauftragt uns direkt mit dem Buchen seiner laufenden Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG.* Die Korrespondenz mit dem Mandanten läuft über uns.

  • Erfassung, Kontierung und Buchung laufender Belege
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung
  • Rückfragen klären und fehlende Belege einholen
  • Aufarbeiten von Buchungsrückständen
  • Empfehlung Ihrer Kanzlei an Unternehmen ohne Steuerberater

Ihre Kapazitäten bleiben frei, und wir rechnen direkt mit dem Mandanten ab. Die vorbehaltenen Aufgaben wie Jahresabschluss, Steuererklärung und Beratung bleiben selbstverständlich bei Ihnen.

Ihre Vorteile

Warum sich die Zusammenarbeit für Ihre Kanzlei lohnt

Kapazität ohne Neueinstellung

Sie holen sich Unterstützung für die Buchhaltung und die Vorbereitung von Abschlüssen und Steuererklärungen, ohne dafür Personal einstellen zu müssen.

Auf klarer rechtlicher Grundlage

Die Berufsordnung der Steuerberater erlaubt freie Mitarbeit ausdrücklich.**

Ihre Mandanten bleiben Ihre

Bei der freien Mitarbeit treten wir nach außen nicht auf. Die Kommunikation mit dem Mandanten und die Abrechnung bleiben bei Ihnen.

Saubere Unterlagen

Wir sprechen die Sprache von Steuerberatern, federn Rückfragen beim Mandanten ab und bereiten alles so auf, dass Sie direkt weiterarbeiten können.

Rückstände aufgearbeitet

Liegt bei einem Mandanten die Buchhaltung über Monate oder Jahre zurück, sortieren wir die Belege, buchen nach und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihre Arbeit.

Qualifiziertes Team

Inhaberin Elisa Bellanova und Monika Friedl sind gelernte Steuerfachangestellte, Monika zudem Bilanzbuchhalterin mit 20 Jahren Berufserfahrung. Wir sind Mitglied im b.b.h.

Rechtsgrundlage

Der berufsrechtliche Rahmen der freien Mitarbeit

Grundlage ist § 17 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB). Danach dürfen Steuerberater Mitarbeiter ohne eigene Berufszulassung beschäftigen, auch als freie Mitarbeiter, wenn diese nach fachlichen Vorgaben, unter Aufsicht und in der beruflichen Verantwortung des Steuerberaters arbeiten.

Erlaubt seit 2005

Nach einer Änderung der Berufsordnung, die das Bundeskartellamt angestoßen hatte, dürfen Steuerberater auch Mitarbeiter ohne eigene Berufszulassung als freie Mitarbeiter einsetzen. Eine bestimmte formale Qualifikation ist dafür nicht vorgeschrieben.

Unter Ihrer Verantwortung

Als freie Mitarbeiterin darf Elisa Bellanova Ihnen bei allen Aufgaben der Hilfeleistung in Steuersachen zuarbeiten, auch bei solchen, die wir eigenen Kunden nicht anbieten dürfen.**

Keine Bürogemeinschaft

Freie Mitarbeit ist kein Kooperationsmodell nach außen. Wir treten gegenüber Ihren Mandanten nicht auf, stellen unsere Arbeit Ihnen in Rechnung, und Sie rechnen mit dem Mandanten ab.

Eine Person, ein Vertrag

Die freie Mitarbeit übernimmt unsere Inhaberin Elisa Bellanova persönlich. Sie schließt den Vertrag selbst mit Ihrer Kanzlei. Andere Mitarbeiter unseres Büros haben keinen Zugriff auf Ihre Mandate.

Jederzeit kontrollierbar

Die Arbeit läuft über eine Remote-Verbindung, sodass Sie die Arbeitsergebnisse jederzeit einsehen und durchgehend kontrollieren können. Vertragliche Regelungen, Verschwiegenheitsklauseln und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) sichern das ab.

Ihre Weisungen gelten uneingeschränkt

Bei den übertragenen Aufgaben gelten Ihre fachlichen Weisungen. Arbeitszeit, Arbeitsort und Aufträge außerhalb der freien Mitarbeit legt Elisa Bellanova weiterhin selbst fest.

Empfehlungen in beide Richtungen

Unternehmen, die zu uns kommen und noch keinen Steuerberater haben, empfehlen wir eine Kanzlei aus unserem Netzwerk.

Wir sprechen die Sprache von Steuerberatern, Behörden und Anwälten. Unser Ziel ist, dass Sie mit unseren Unterlagen sofort weiterarbeiten können.

So starten wir

In drei Schritten zur Zusammenarbeit

  1. Schritt 1

    Kennenlernen

    Wir sprechen darüber, wo Ihre Kanzlei Entlastung braucht und welches Modell passt: freie Mitarbeit, Buchhaltung direkt beim Mandanten oder beides.

  2. Schritt 2

    Vertrag und Abläufe

    Wir halten Aufgaben, Fristen und Abrechnung in einem Vertrag zwischen Ihrer Kanzlei und Elisa Bellanova fest und klären, wie Rückfragen laufen und wie Sie die Arbeit erhalten.

  3. Schritt 3

    Laufende Zusammenarbeit

    Wir arbeiten Ihnen fristgerecht zu, und Sie bleiben Ansprechpartner Ihrer Mandanten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Steuerkanzleien

Dürfen Sie als Buchhaltungsbüro für uns auch Abschlüsse und Steuererklärungen vorbereiten?

Ja, unsere Inhaberin Elisa Bellanova als freie Mitarbeiterin Ihrer Kanzlei.** Die Berufsordnung der Steuerberater (§ 17 BOStB) erlaubt das seit 2005 ausdrücklich, auch für Mitarbeiter ohne eigene Berufszulassung. Sie bereitet zum Beispiel Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Ihre Mandanten vor.

Treten Sie gegenüber unseren Mandanten auf?

Bei der freien Mitarbeit nicht. Wir arbeiten Ihrer Kanzlei im Hintergrund zu, der Mandant bleibt Ihr Mandant. Anders ist es, wenn ein Unternehmen seine laufende Buchhaltung oder Lohnabrechnung direkt bei uns beauftragt: Dann sind wir sein Ansprechpartner für diese Aufgaben, und Abschluss und Steuererklärung liegen bei Ihnen.

Wer arbeitet konkret für unsere Kanzlei?

Unsere Inhaberin Elisa Bellanova, gelernte Steuerfachangestellte, persönlich. Sie schließt den Vertrag über die freie Mitarbeit selbst mit Ihrer Kanzlei und erledigt die Arbeit selbst. Sie arbeitet über eine Remote-Verbindung, sodass Sie ihre Arbeit jederzeit einsehen und prüfen können. Andere Mitarbeiter unseres Büros haben keinen Zugriff auf Ihre Mandate. Verschwiegenheit, Zugriffsrechte und Ihre Weisungsbefugnis regeln wir vertraglich und durch technisch-organisatorische Maßnahmen.

Wer stellt dem Mandanten was in Rechnung?

Jeder rechnet nur ab, was er selbst beauftragt bekommen hat. Bucht der Mandant laufend bei uns, rechnen wir diese Buchhaltung direkt mit ihm ab. Ihre Leistungen wie den Jahresabschluss rechnen Sie mit dem Mandanten ab. Arbeiten wir Ihnen dafür zu, stellen wir diese Zuarbeit Ihnen in Rechnung, nicht dem Mandanten.

Ist freie Mitarbeit nicht ein Risiko für Scheinselbstständigkeit?

Nein, nicht in unserem Fall. EffizienzPlus ist ein eigenständiges Buchhaltungsbüro mit eigenen Räumen in Erbach, eigener Ausstattung, eigenen Mitarbeitern und vielen Auftraggebern. Mit Ihrer Kanzlei vereinbart Elisa Bellanova Aufgaben und Fristen, keine Arbeitszeiten oder Arbeitsorte. Fachlich arbeitet sie nach Ihren Vorgaben, so wie es die Berufsordnung verlangt.** Arbeitszeit und Arbeitsort legt sie weiterhin selbst fest.

Können Sie bei Engpässen kurzfristig einspringen?

Fragen Sie uns gern. Freie Mitarbeit eignet sich auch, um Krankheit, Urlaub oder Auftragsspitzen in Ihrer Kanzlei aufzufangen. Ob und ab wann wir übernehmen können, klären wir im Gespräch.

Auf welcher vertraglichen Grundlage arbeiten wir zusammen?

Auf einem schriftlichen Vertrag über freie Mitarbeit, in dem Aufgaben, Fristen und Abrechnung festgehalten sind.

Was kostet die freie Mitarbeit?

Das hängt ganz davon ab, wie wir die Zusammenarbeit gestalten: welche Aufgaben, welcher Umfang und wie regelmäßig. Den Preis verhandeln wir gemeinsam, sodass er für Ihre Kanzlei und für uns passt.

Mehr von uns

Weitere Leistungen

Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns über eine Zusammenarbeit sprechen

Ein kurzes Gespräch reicht, um zu klären, ob und wie wir Ihre Kanzlei entlasten können.

  • Unverbindliches Kennenlernen
  • Klare Aufgabenteilung
  • Fester Ansprechpartner